Du warst bestimmt auch schon einmal in einer Situation, in der du dich unangenehm beobachtet gefühlt hast. Oder vielleicht hast du selbst auch schon einmal bewusst oder unabsichtlich jemanden angestarrt. Doch ist es eigentlich erlaubt, andere Menschen anzustarren? Und wie kannst du dich gegen starrende Blicke zur Wehr setzen?
Darf man andere Menschen anstarren?
Es ist grundsätzlich nicht verboten, andere Menschen anzuschauen oder sie sogar anzustarren. Auch wenn dies beim Gegenüber wahrscheinlich beklemmende Gefühle auslöst. Doch in der Fußgängerzone, im Park, ja sogar im Schwimmbad oder in der Sauna sind starrende Blicke erlaubt. So unangenehm sie auch sind.
Solltest du bemerken, dass dich jemand unverhohlen anstarrt und du dich dabei unwohl fühlen, sprich den anderen am besten direkt an, auch wenn dies vielleicht etwas Überwindung kostet. Wenn der Starrende auch nach deiner Ansage nicht aufhört, dich anzuschauen, suche dir Unterstützung bei umstehenden Personen.
Am Arbeitsplatz ist anzügliches anstarren übrigens nicht erlaubt und kann sogar zu rechtlichen Konsequenzen führen. Dies geht auf das Gleichbehandlungsgesetz zurück, das Beschäftige vor einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz schützen soll.
So sieht die rechtliche Situation aus
Jetzt solltest du hinter starrenden Blicken nicht zwangsläufig böse Absichten vermuten. Manche Personen gucken auch einfach nur gerne aus dem Fenster und geben sich Tagträumen hin, was fälschlicherweise leicht als Starren interpretiert werden kann. Laut Rechtsexperten ist es nicht verboten, in öffentlich einsehbare Bereiche zu schauen, so zum Beispiel, um den Nachbarn kurz in seinem Garten zu beobachten.
Hierbei sollte jedoch stets die Intimsphäre und das Persönlichkeitsrecht des anderen gewahrt werden. Gegen einen kurzen Blick ist nichts einzuwenden, es sollte jedoch darauf geachtet werden, eine andere Person nicht über einen längeren Zeitraum anzuschauen.
Anders sieht es hingegen aus, wenn Hilfsmittel verwendet werden, um besser sehen zu können. Wenn du zum Beispiel auf einen Baum kletterst, um einen besseren Blick aufs Nachbargrundstück zu erhaschen, oder mithilfe eines Fernglases Dinge oder Personen in weiter Entfernung beobachtest, zählt das als Eingriff in die Privatsphäre.
Und auch in Notsituationen gilt: Der Schutz der Opfer muss gewahrt werden. Starren bei Unfällen? Strengstens untersagt – das gebietet allein schon der Anstand.
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Quelle: t-online.de
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