Veröffentlicht inErziehung & Familie, Ratgeber

10 Irrtümer zum Erbrecht, die sich hartnäckig halten

Erhält man die Nachricht, dass ein Angehöriger verstorben ist, stellen sich viele Fragen zum Erbrecht und dem Nachlass. Das sind dabei die 10 häufigsten Irrtümer rund ums Erben.

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Irrtum 8: Man erbt die Schulden der Eltern auf jeden Fall.

Nicht immer ist zum Zeitpunkt des Erbfalls zu erkennen, ob der Nachlass Wert hat oder man sich mit ihm womöglich überschuldet. Als Erbe haftet man aber für eventuell bestehende Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Erfährst du von einem Erbe, hast du 6 Wochen Zeit, um den Nachlass zu prüfen und zu entscheiden, ob du das Erbe ausschlägst.

Es gibt zudem die Möglichkeit, beim Nachlassgericht einen Nachlassverwalter zu beantragen, der den Nachlass für dich abwickelt und eventuell verbleibende Werte an dich auszahlt. So haftest du nicht persönlich. Allerdings verringert sich deine etwaige Erbschaft, denn der Nachlassverwalter kann für seine Leistungen eine angemessene Vergütung verlangen.

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