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10 Irrtümer zum Erbrecht, die sich hartnäckig halten

Erhält man die Nachricht, dass ein Angehöriger verstorben ist, stellen sich viele Fragen zum Erbrecht und dem Nachlass. Das sind dabei die 10 häufigsten Irrtümer rund ums Erben.

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Irrtum 9: Für Ehegatten gilt ein gemeinsames Testament.

Ehepaare haben verschiedene Möglichkeiten für ein Testament. Sie können ein gemeinsames Testament erstellen, das sie mit beiden Unterschriften bestätigen. Die zweite Variante ist, dass jeder Ehepartner ein eigenes Testament aufsetzt. Der Vorteil hierbei ist, dass die einzelnen Testamente jederzeit widerrufbar sind. Und als letzte Möglichkeit gibt es das sogenannte „Berliner Testament“, in dem die Ehepartner festlegen, dass ihre Kinder erst erben, wenn beide Eltern verstorben sind.

Ein Bankschließfach mit Bargeld und Testament.
Ehepaare haben verschiedene Möglichkeiten für ein Testament. Foto: IMAGO / McPHOTO