Irrtum 7: Nichteheliche Kinder sind vom Erbe ausgeschlossen.
Nichteheliche Kinder sind nach dem Gesetz genauso erbberechtigt wie eheliche Kinder. Selbst wenn kein Kontakt zu den Eltern besteht, haben sie einen Anspruch auf den Pflichtteil.
Erhält man die Nachricht, dass ein Angehöriger verstorben ist, stellen sich viele Fragen zum Erbrecht und dem Nachlass. Das sind dabei die 10 häufigsten Irrtümer rund ums Erben.