Aufgrund eines geringen Einkommens, einer geringen Rente oder Arbeitslosigkeit versuchen viele Menschen sich etwas dazuzuverdienen, indem sie Pfandflaschen sammeln. 8 Cent für eine Bierflasche und 25 Cent für Einwegflaschen oder Getränkedosen – für Menschen, die unter Armut leiden, sind Pfandflaschen bares Geld.
Immer wieder sieht man daher, wie Menschen versuchen, leere Dosen und Flaschen aus Mülleimern oder Altglascontainern zu fischen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Wir erklären hier, worauf man beim Flaschensammeln achten muss.
In diesen Fällen ist es erlaubt, Pfandflaschen zu sammeln
Es ist in der Regel nicht strafbar, Flaschen und Dosen aufzusammeln, die auf dem Boden liegen. Mehrere Gerichte haben diesbezüglich bereits entschieden, dass beim Einsammeln von herrenlosen, pfandpflichtigen Verpackungen niemand bestohlen wird. Schließlich wird in diesem Fall niemandem der Pfandwert entwendet.
Bei Altglascontainern und Mülleimern sieht das schon ein wenig anders aus. Theoretisch hat nämlich der Eigentümer des Containers oder des Mülleimers Besitz am Pfandgut, sobald es in den jeweiligen Behälter geworfen wird. Da es sich hierbei aber oftmals um einen sehr geringen Betrag handelt, wird das Sammeln von Pfandflaschen aus Containern oder Mülleimern durch Dritte meistens geduldet – solange es dabei nicht zu einem Schaden kommt.
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Vor einiger Zeit wurde außerdem die Initiative „Pfand gehört daneben“ ins Leben gerufen. Eigentümer, die sich an der Aktion beteiligen, statten ihre Mülleimer mit einem sogenannten „Pfandring“ aus. Bei der Vorrichtung handelt es sich um eine patentierte Idee des Designers Paul Ketz, die bereits in über 100 deutschen Städten umgesetzt wurde. Der Pfandring wird meist im oberen Bereich des Abfallbehälters angebracht. Verbraucher können ihre Pfandflaschen dort einfach positionieren und Pfandflaschensammler entnehmen die Flaschen schließlich, ohne sich einer Gefahr auszusetzen.
Wann ist es verboten, Pfandflaschen zu sammeln?
In bestimmten Fällen ist das Sammeln von Pfandflaschen allerdings verboten. Um kein Bußgeld zu riskieren, solltest du folgende Dinge beachten:
- Private Mülleimer: Pfandflaschen oder -dosen dürfen z. B. nicht ohne weiteres aus privaten Mülleimern oder Containern entwendet werden. Als Flaschensammler machst du dich hierbei strafbar, wenn du dir nicht vorher die Erlaubnis des Eigentümers eingeholt hast.
- Arbeitszeit: Durch das Aufsammeln von Pfandflaschen während der Arbeitszeit kannst du dich ebenfalls strafbar machen. Wenn der Arbeitgeber das Mitnehmen von leeren Pfandverpackungen während der Arbeit verboten hat, darf der Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit keine Pfandflaschen aus dem Mülleimer sammeln und mitnehmen. Anderenfalls droht möglicherweise eine fristlose Kündigung.
- Bahnhöfe: In der Hausordnung der Deutschen Bahn ist das Durchsuchen von jeglichen Abfallbehältern untersagt. Das gilt übrigens für das gesamte Bahnhofsgelände, inklusive der Bahnsteige, Restaurants und Shops. Die gleiche Regelung gilt darüber hinaus an vielen deutschen Flughäfen.
Übrigens: Liegen die Einkünfte durch das Sammeln von Pfandflaschen über dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro (Stand 2023), müssen die Einnahmen versteuert werden. Bei den meisten Pfandsammlern wird das allerdings kaum der Fall sein.
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Quelle: t-online
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