Auch als Fahrradfahrer ist man Teilnehmer des Straßenverkehrs und muss sich an bestimmte Regeln halten. Im Alltag kommen in diesem Zusammenhang immer wieder Fragen auf. Hat man als Fahrradfahrer im Kreisverkehr Vorfahrt? Und darf man mit dem Fahrrad eigentlich über den Zebrastreifen fahren? Wann Fahrradfahrern ein Bußgeld droht und welche Verkehrsregeln du unbedingt kennen solltest, erfährst du hier.
Verkehrsregeln: Darf man mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen fahren?
Offiziell heißt der Zebrastreifen natürlich „Fußgängerüberweg“. Wie der Name schon erahnen lässt, soll diese Fahrbahnmarkierung Fußgängern das sichere Überqueren der Straße ermöglichen. Fußgänger und Rollstuhlfahrer haben hierbei Vorrang gegenüber dem Verkehr auf der Straße. Wenn du den Zebrastreifen mit dem Fahrrad überqueren möchtest, kannst du diesen Vorrang nur in Anspruch nehmen, wenn du absteigst und dein Fahrrad schiebst.
Hinweis: Laut Straßenverkehrsordnung ist es nicht verboten, mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen zu fahren. Du hast lediglich keinen Vorrang gegenüber dem querenden Verkehr auf der Fahrbahn, wenn du auf deinem Fahrrad sitzen bleibst und musst ggf. einen Moment warten, bis du die Straße überqueren kannst. Wenn weit und breit kein Auto in Sicht ist, darfst du also durchaus mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen fahren, ohne anzuhalten. Ein kleiner Fehler kann an dieser Stelle trotzdem ein saftiges Bußgeld nach sich ziehen.
Bei diesem Fehler droht ein saftiges Bußgeld?
Das Fahren auf dem Gehweg ist Radfahrern in der Regel untersagt. In der Praxis ist es aber meistens nicht möglich, einen Zebrastreifen mit dem Fahrrad zu überqueren, ohne nicht vorher auch den Gehweg zu befahren. Wer von der Polizei erwischt wird, muss hier mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen.
Übrigens: Wenn du den Zebrastreifen mit dem Fahrrad überquerst, ohne abzusteigen und dabei den Verkehr auf der Fahrbahn oder Fußgänger behinderst, kann das als eine „vermeidbare Behinderung“ ausgelegt werden. In diesem Fall droht ein Bußgeld von 20 Euro. Kommt es darüber hinaus zu einem Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer – und du bist nicht von deinem Fahrrad abgestiegen – kann dir eine Mitschuld zugesprochen werden.
Selbstverständlich sollte hingegen folgende Verkehrsregel sein: Wenn du als Fahrradfahrer auf der Straße fährst, haben Fußgänger auf einem Zebrastreifen stets Vorrang und du musst warten. Das gilt auch, wenn du auf einem Radweg fährst, welcher einen Zebrastreifen kreuzt. Komplizierter wird es mit den Vorfahrtsregelungen hingegen an und im Kreisverkehr.
Wer hat Vorfahrt am Kreisverkehr?
Oftmals befindet sich in jeder Ausfahrt eines Kreisverkehrs ein Fußgängerüberweg. Neben den allseits bekannten Zebrastreifen sieht man in einigen Kreisverkehren außerdem einen oftmals rot markierten Radstreifen. Fährt man als Radfahrer vom Radweg aus genau über diese Spur, hat man ebenfalls Vorrang gegenüber den Verkehrsteilnehmern, die den Kreisverkehr an dieser Stelle verlassen oder dort einfahren. Der sogenannte Sicherheitsstreifen ist mit einer weiß gestrichelten Linie und einem Fahrradsymbol auf der Fahrbahn gekennzeichnet und oftmals rot unterlegt. Wichtig ist, dass Fahrradfahrer auch wirklich genau dort und in Fahrtrichtung – also gegen den Uhrzeigersinn – fahren, um Vorrang zu haben.
Es gibt allerdings auch Radwege – meistens außerorts auf Landstraßen – die außen um einen Kreisverkehr herumführen und die Straße erst in ca. fünf Metern Abstand zur Kreisverkehrskante kreuzen. An dieser Stelle befindet sich meistens kein Zebrastreifen und auch Fahrradfahrer haben keinen Vorrang. Entsprechende Verkehrsschilder weisen dann darauf hin, dass Fahrradfahrer dem Straßenverkehr Vorfahrt gewähren müssen.
Gar nicht so einfach, oder? Aber mit dem Wissen über diese Verkehrsregeln bist du in Zukunft bestens aufgestellt und kannst dazu beitragen, Unfälle im Straßenverkehr zu vermeiden.
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Quellen: bussgeldkatalog, dasfahrradblog
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