Gerade jetzt im Herbst kommt es häufig vor, dass sich durch Regenschauer Pfützen auf der Straße bilden. Da kann es leicht passieren, dass ein Autofahrer (aus Versehen) durch eine Pfütze fährt, das Wasser in alle Richtungen spritzt und einen Fußgänger trifft. Jetzt stellt sich die Frage: Wer haftet für den nassen Schaden und kann der Geschädigte vom Autofahrer Geld für die Reinigung verlangen?
Voll durch die Pfütze – Haftet der Autofahrer für den Schaden?
Wie so oft ist auch hier die eindeutige Antwort: Jein! Hier kommt es nämlich auf die jeweilige Situation an. Grundsätzlich sind alle Verkehrsteilnehmer laut Straßenverkehrsordnung zur Rücksicht aufgefordert:
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Um eine Spritzwasserattacke auf einen Fußgänger zu vermeiden, ist der Autofahrer dennoch nicht in der Pflicht, der Pfütze auszuweichen. Durch den Spurwechsel oder ein abruptes Abbremsen könnte sich nämlich das Unfallrisiko deutlich erhöhen. Vielmehr ist der Fußgänger aufgefordert, sich dem Wetter entsprechend zu kleiden. Zudem sollte er vor allem im Herbst damit rechnen, dass Spritzwasser durch vorbeifahrende Autos auf seiner Kleidung landen könnte. So können Fußgänger an einer Ampel einfach einen Schritt nach hinten machen, statt direkt an der Kante des Bürgersteigs zu stehen. Im Falle einer Pfützenattacke könnte der Autofahrer hier nicht haftbar gemacht werden.
In diesem Fall muss der Autofahrer für den Schaden aufkommen
Anders sieht es hingegen aus, wenn der Autofahrer die Pfütze von weitem gut erkennt und er ohne sich und andere zu gefährden, ausweichen könnte und absichtlich hindurchfährt, um Fußgänger nass zu spritzen. Dann könnten die Geschädigten Schadenersatz einfordern.
Dem Autofahrer jedoch nachzuweisen, dass er vorsätzlich gehandelt hat, wird hingegen schwierig. Zeugen müssen in diesem Fall das fahrlässige Verhalten des Autofahrers bestätigen oder nachweisen, dass der Schaden ohne großen Aufwand hätte vermieden werden können. Dies ist jedoch nur schwer möglich.
Anders sieht es zum Beispiel an Orten wie Bushaltestellen aus. Die Ergo-Versicherung teilt auf ihrer Homepage mit, dass das Amtsgericht Frankfurt am Main einen Busfahrer zur Übernahme von zwei Dritteln der Reinigungskosten verurteilt hat, weil er an einer Haltestelle unbedarft durch eine Pfütze fuhr und die wartenden Fahrgäste nass spritzte.
Bei nassem Wetter draußen zu Fuß unterwegs zu sein, ist generell unschön. Wenn man dann noch eine überraschende Pfützendusche bekommt, ist der Tag so gut wie gelaufen. Wenn du bei Regen mit dem Auto unterwegs bist, versuche, auf Fußgänger in Pfützennähe zu achten – vermeide jedoch riskante Ausweichmanöver. Als Fußgänger solltest du dich der Witterung entsprechend kleiden und vor allem an Ampeln oder Bushaltestellen lieber einen Schritt zurückgehen. So kannst du eine nasse Dusche vermeiden!
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Quelle: t-online.de
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