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Das ändert sich, wenn dein Kind 18 wird

Dein Kind feiert bald seinen 18. Geburtstag? Mit der Volljährigkeit stehen einige Veränderungen an. Hier findest du eine Übersicht, was du beachten solltest.

ein Mädchen hält eine Torte in der Hand, im Hintergrund sind zwei Luftballons zu sehen, die eine 18 zeigen
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Und dann ist er da, der Tag, den Kinder sehnlichst herbeisehnen und Eltern insgeheim fürchten: der 18. Geburtstag! Habt ihr eben noch Mottopartys mit Rittern und Prinzessinnen gefeiert, markiert der 18. Geburtstag einen Wendepunkt im Leben jedes Kindes. Von nun an ist es volljährig und damit voll geschäftsfähig. Was das genau bedeutet und was sich für euch Eltern jetzt ändert, erfährst du hier.

Die Kinder zu selbstbewussten, selbstständigen und unabhängigen Persönlichkeiten erziehen, das ist wahrscheinlich der Wunsch aller Eltern. Wenn sie dann jedoch ihren 18. Geburtstag feiern, und selbstbewusst, selbstständig und unabhängig in die Volljährigkeit starten, bedeutet das auch für die Eltern große Veränderungen. Dein Kind braucht Mama und Papa jetzt nicht mehr – zumindest nicht, um beispielsweise Geschäfte abzuschließen oder zu heiraten.

Das ändert sich mit dem 18. Geburtstag für dein Kind

Der 18. Geburtstag markiert einen wichtigen Meilenstein im Leben deines Kindes. Foto: stock.adobe.com – Gocara

Dass dein Kind nun voll geschäftsfähig ist, bringt eine ganze Reihe an Änderungen mit sich, die ihr als Eltern beachten müsst. Setzt euch am besten gemeinsam mit eurem Nachwuchs an einen Tisch und besprecht die neue Situation.

  • Dein Kind kann selbstständig Verträge unterschreiben, sich beispielsweise eine Wohnung mieten oder einen Handyvertrag abschließen.
  • Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzes gelten mit Beginn der Volljährigkeit nicht mehr. Das bedeutet, dass sich die gesetzlichen Regelungen der Arbeits- und Pausenzeiten erweitern und dass dein Kind vollen Zugang zu Tabak, Alkohol und Filmen hat.
  • Dein Kind ist von jetzt an in vollem Umfang strafmündig, bis zu seinem 21. Geburtstag kann jedoch gegebenenfalls das abgeschwächte Erwachsenenrecht angewendet werden.
Freudensprung einer jungen Frau mit Mietvertrag
Dein volljähriges Kind darf nun alleine Verträge unterzeichnen. Foto: stock.adobe.com – steinerpicture
  • Dein Kind kann eine Ehe schließen, ohne die Zustimmung von euch Eltern.
  • Dein Kind kann eine Bürgschaft übernehmen – kläre es darüber auf, dass ein Bürge mit seinem gesamten Vermögen haftet.
  • Dein Kind kann ein eigenes Konto mit Kreditrahmen, einer Kreditkarte sowie vollumfänglichem Online-Banking nutzen.

Das ändert sich mit dem 18. Geburtstag für euch Eltern

Das sind eine Menge Veränderungen, für dein gestern noch minderjähriges und heute volljähriges Kind. Grundsätzlich gilt, dass ihr euer Kind auch mit der Volljährigkeit weiterhin begleiten und unterstützen solltet, und dies nicht nur im Notfall, sondern auch in ganz alltäglichen Dingen.

18. Geburtstag vom Kind: Eltern sitzen mit ihrem Sohn vor dem Laptop und reden
Setzt euch frühzeitig zusammen und besprecht gemeinsam die anstehenden Veränderungen. Foto: IMAGO / fStop Images
  • Prüft bestehende Verträge und Versicherungen dahingehend, ob sich mit der Volljährigkeit etwas ändert. Gegebenenfalls müsst ihr Schülerausweise oder einen Ausbildungs- beziehungsweise Studiennachweis nachreichen, damit euer Kind weiterhin von Vergünstigungen profitiert. Einige Verträge und Mitgliedschaften binden euer Kind auch nach seinem 18. Geburtstag über den Familientarif mit ein.
  • Prüft bei eurem Geldinstitut, ob das Kinderkonto, das dein Kind bisher hatte, weiterhin kostenlos bleibt. Einige Banken bieten eine Kontowechselhilfe an, falls dein Kind lieber bei einem anderen Geldinstitut ein Konto eröffnen möchte. Geld und Sparbücher, die auf den Namen deines Kindes angelegt sind, gehören mit der Volljährigkeit ihm. Sobald es 18 Jahre alt wird, habt ihr als Eltern dann keinen Zugriff mehr. 
  • Das Kindergeld endet automatisch mit dem 18. Geburtstag und muss bei weiterem Anspruch beantragt werden, beispielsweise für die noch andauernde Schulzeit. Für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren besteht grundsätzlich Kindergeldanspruch, außerdem während der 1. Berufsausbildung oder des 1. Studiums. 
  • Ihr als Eltern seid verpflichtet, die erste Ausbildung eures Kindes zu finanzieren. Je nach Einkommen und Alter eures unterhaltsberechtigten Kindes kann das zwischen 645 und 1.378 Euro im Monat kosten. Die Finanzierung der Ausbildung des Kindes hat Vorrang vor eurer eigenen Alterssicherung oder der Abzahlung eines Hauskredits. Euch als Eltern steht für die Studienfinanzierung jedoch ein bestimmter Selbsterhalt zu.
  • Bis zum 18. Geburtstag bestimmt ihr über die Behandlungsmöglichkeiten eures Kindes. Mit der Volljährigkeit sollten sich auch junge Erwachsene über eine Patientenverfügung Gedanken machen.

Der 18. Geburtstag ist nicht nur für Kinder ein ganz besonderes Ereignis. Auch ihr Eltern werdet mit der Volljährigkeit eures Kindes noch ein Stückchen erwachsener. Zu sehen, wie der eigene Nachwuchs unabhängig und furchtlos in das eigene Leben startet, ist großartig und vielleicht auch ein klein wenig beängstigend.

Quelle: verbraucherzentrale.de
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