15. Fehlende Handbremse am Fahrrad

In Köln musste ein Mann 25 Euro Strafe zahlen, weil an seinem Fahrrad die rechte Handbremse fehlte. Dass er diese aber sowieso nicht hätte bedienen können, weil ihm der rechte Arm fehlte, ließ der Ordnungshüter nicht als Argument gelten. Ein Fahrrad muss verkehrssicher sein und das beinhaltet nun einmal die Bremse, ob man sie benutzt oder nicht.

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