12. Fahrradgepäck im Straßenverkehr
Gepäck, das auf dem Fahrrad transportiert wird, darf den Fahrer im Straßenverkehr nicht behindern. Das gilt auch, wenn man Tüten an seinen Lenker hängt. Wer es dennoch tut, muss mit 5 Euro Strafe rechnen.

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Gepäck, das auf dem Fahrrad transportiert wird, darf den Fahrer im Straßenverkehr nicht behindern. Das gilt auch, wenn man Tüten an seinen Lenker hängt. Wer es dennoch tut, muss mit 5 Euro Strafe rechnen.