14. Dauerhaft gegen die Fahrtrichtung fahren
Wer mit seinem Auto dauerhaft auf der falschen Straßenseite fährt, muss mit einer Strafe von 25 Euro rechnen. Wird das Vergehen mit einem Fahrrad begangen, sind laut Bußgeldkatalog 20 Euro fällig. Eine geringe Strafe dafür, dass man sich, aber vor allem andere Personen gefährdet.
