Veröffentlicht inErziehung & Familie, Ratgeber

10 Irrtümer zum Erbrecht, die sich hartnäckig halten

Erhält man die Nachricht, dass ein Angehöriger verstorben ist, stellen sich viele Fragen zum Erbrecht und dem Nachlass. Das sind dabei die 10 häufigsten Irrtümer rund ums Erben.

© IMAGO / McPHOTO

Spannende Themen und Wissenswertes mit Aha-Effekt. (Zum Artikel nach unten scrollen.)

Irrtum 3: Mein Ehepartner erbt automatisch alles, wenn ich kein Testament mache.

Ohne Testament gilt immer die gesetzliche Erbfolge. Sind Kinder vorhanden, erben sie die Hälfte des Vermögens. Aber auch wenn aus der Ehe keine Kinder hervorgingen, erbt der Ehepartner nicht allein, solange es weitere Miterben gibt. Das können z. B. die Eltern oder Geschwister des Verstorbenen sein. Der Ehepartner ist nur der Alleinerbe, wenn es keine weiteren Miterben, also keine weiteren Verwandten, gibt.

Eine trauernde Frau am Grab
Es gilt die gesetzliche Erbfolge. Foto: IMAGO / Panthermedia