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10 Irrtümer zum Erbrecht, die sich hartnäckig halten

Erhält man die Nachricht, dass ein Angehöriger verstorben ist, stellen sich viele Fragen zum Erbrecht und dem Nachlass. Das sind dabei die 10 häufigsten Irrtümer rund ums Erben.

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Irrtum 2: Das Testament ist nur gültig, wenn es notariell aufgesetzt und beglaubigt ist.

Ein Testament muss nicht zwangsläufig notariell aufgesetzt und beglaubigt werden, um gültig zu sein. Es reicht vollkommen, wenn du deinen letzten Willen handschriftlich verfasst und unterschreibst, damit er Bestand hat. Es ist aber wichtig, dass das Testament nicht maschinell, sondern per Hand geschrieben wird. Allerdings ist es immer ratsam, sich bei den Formulierungen an einen Rechtsanwalt für Erbrecht oder einen Notar zu wenden, denn schon kleine formale Fehler können dazu führen, dass das Testament unwirksam wird.

Ein Notar ist nicht bindend. Foto: IMAGO / agefotostock