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Diese 10 Dinge darfst du nicht aus dem Urlaub nach Hause nehmen

Um dir Ärger bei der Heimreise zu ersparen, solltest du auf diese Mitbringsel verzichten und auf „normale“ Urlaubssouvenirs zurückzugreifen.

Ein Verkaufsstand am Strand, zu sehen sind verschiedene Urlaubssouvenirs.
© Rob Lajeunesse - stock.adobe.com

Diese Souvenirs darfst du nicht aus dem Urlaub mitbringen. (Zum Artikel nach unten scrollen.)

Ein Vorfall an einem Flughafen in der Türkei sorgte kürzlich für Aufsehen: Zollbeamte bitten einen deutschen Familienvater, seinen Koffer zu öffnen. Der Blick der Fahnder fällt direkt auf einen unauffälligen Stein, den der Sohn vom Strand von Antalya mit nach Hause nehmen wollte. Die türkischen Beamten werden ungemütlich und bitten den Mann mitzukommen. Vier Wochen lang muss der Vater für den „Steinediebstahl“ seines Sohnes in Haft. Erfahre hier, welche Urlaubssouvenirs du ebenfalls nicht mit nach Hause nehmen darfst.

Dass man nur begrenzte Mengen Alkohol und Tabak in die Europäische Union (EU) einführen darf, ist allgemein bekannt. Aber wie sieht es mit gefälschten Markensonnenbrillen oder mit Sand vom Urlaubsstrand aus? Wie der oben dargestellte Fall zeigt, kann sich so manch scheinbar harmloses Urlaubssouvenir als echter Fallstrick erweisen. Hier eine kleine Auswahl an Mitbringseln, die du besser an ihrem Herkunftsort belässt. 

10 Urlaubssouvenirs, die du nicht mit nach Hause nehmen darfst

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1. Steine als Urlaubssouvenir

In der Türkei gelten strikte Gesetze zum Schutz des Kulturguts. Darunter fallen auch simple Steine, denn es besteht ja die Möglichkeit, dass es sich hierbei um ein antikes Relikt handelt. Erweist sich der Stein tatsächlich als kostbare Antiquität, drohen bis zu 10 Jahre Gefängnis. 

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Auch in anderen Ländern sollte man bei Steinen Vorsicht walten lassen. Erst recht in der Nähe von archäologischen Ausgrabungsstätten. In Ägypten wurden 3 Deutsche mit 5 Jahren Freiheitsentzug bestraft, da sie Gesteinsbrocken aus der Cheopspyramide mitgehen ließen. In Island ist übrigensdas Sammeln von Mineralien und Kristallen streng verboten.

2. Kartoffeln

Die Einfuhr von Kartoffeln ist vom deutschen Zoll grundsätzlich untersagt. Wer von seiner polnischen Oma also eine selbstangebaute Knolle mit auf den Weg bekommt, sollte dankend ablehnen. Grund: Es besteht die Verbreitungsgefahr von Ringfäule.

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3. Münzen

Kulturgut wird überall geschützt. Was darunterfällt, wird jeweils unterschiedlich ausgelegt. In China dürfen beispielsweise keine Münzen aus der Zeit vor 1949 ausgeführt werden. Das Tückische daran ist, dass Münzen in China als Glückssymbole gelten und nicht selten als Ketten oder Deko-Artikel verkauft werden. Auch in der Türkei darf man sich nicht mit antiken Münzen erwischen lassen. Ob gefälscht oder legal erworben – die Ausfuhr ist hier in beiden Fällen verboten und strafbar. 

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4. Sand

„Ich hab noch Sand in den Schuhen von Hawaii“ lautet ein alter Schlager. Nicht überall kommt man damit glimpflich davon. In Italien ist das Entwenden von Sand strikt untersagt; auf der Insel Sardinien wird Sanddiebstahl gar mit bis zu 9.300 Euro geahndet. Ebenfalls die Schuhe ausleeren sollte man vor dem Rückflug von Teneriffa und den Philippinen. Allein das Sammeln kann auf der Pazifik-Insel eine Haftstrafe von drei Monaten nach sich ziehen – bei Ersttätern! In Ägypten steht der Sand selbst zwar nicht unter Schutz, allerdings enthält der dortige Sand vielfach Krümel fossiler Korallen und diese darf man nicht mit nach Hause nehmen.

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5. Muscheln als Urlaubssouvenir

In etlichen Regionen der Welt galten Muscheln früher als Zahlungsmittel. Heute sind die schillernden Kalkschalen erst recht selten und eine erhebliche Anzahl steht unter Artenschutz. Je beeindruckender das Exemplar, desto eher solltest du daher die Finger davon lassen.

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6. Schnitzereien als Urlaubssouvenir

Kulturgut muss nicht immer alt sein. In der Karibik ist man um den Verlust seiner Kunstwerke besonders besorgt. So ist es etwa verboten, Schnitzereien aus Hartholz ohne vorherige Genehmigung außer Landes zu bringen. Da reicht es nicht aus, mit einem Kaufbeleg den legalen Erwerb vom örtlichen Kunsthandwerker nachzuweisen.

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7. Waren für Freunde

In einigen Ländern sind gewisse Produkte deutlich günstiger als in Deutschland. Amerikanische Jeanshosen sind etwa ein beliebtes Mitbringsel für Freunde und Verwandte. Dabei sollte man jedoch darauf achten, dass es festgesetzte Freigrenzen für die Einfuhr gibt. Waren im Wert von bis zu 430 Euro dürfen pro Person zollfrei in die EU „einwandern“. Aufteilen gilt nicht: Ein einzelner Elektroartikel im Wert von beispielsweise 600 Euro muss beim Zoll angegeben werden, selbst wenn man zu zweit reist.

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8. Plagiate

Noch günstiger erhält man im Ausland freilich gefälschte Markenware. Einige Menschen nehmen einen Einkauf auf dem Schwarzmarkt gleich in ihre Urlaubsplanung mit auf. Damit macht man sich zwar prinzipiell strafbar, bei einem Gesamtwert unter 430 Euro drücken die Zollbeamten aber meist ein Auge zu.

Finden die Beamten bei der Zollkontrolle hingegen gleich mehrere falsche Louis-Vuitton-Sonnenbrillen im Koffer, gehen sie davon aus, dass man damit handeln wollte. In diesem Fall wird es happig: Neben der Zollgebühr drohen saftige Bußgelder oder eine Strafanzeige. 

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9. Lebende Blumen, tote Tiere

Thailand ist für seine außergewöhnlichen Orchideen bekannt. Da die meisten Arten jedoch vom Aussterben bedroht sind, untersagt der Staat jegliche Ausfuhr der Blütenschönheiten.

Bedrohte Tierarten werden ebenso – und nicht nur in Thailand – streng geschützt. Selbst ausgestopfte Exemplare, die zuweilen auf den Basaren feilgeboten werden, ziehen bis zu 50.000 Euro Strafgebühr nach sich.

Ein besonderer Fall von Einfuhrverbot betrifft eine schwedische Spezialität: Surströmming, der faulig riechende Dosenfisch, wird von Fluglinien wie British Airways oder Air France ausdrücklich nicht befördert. Sie befürchten, die gewöhnungsbedürftige Nationalspeise könne explodieren.

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10. Mitgebrachte Wertgegenstände

Nicht nur was im Ausland erworben wurde, kann bei der Zollkontrolle Ärger provozieren. Selbst Dinge, die man von zu Hause in den Urlaub mitgenommen hat, erweisen sich beim Zoll mitunter als tückisch. Darunter fallen vor allem Wertgegenstände. Kann bei diesen nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass man sie bereits vor Reiseantritt erworben hatte, müssen sie wie Neuwaren verzollt werden. Sinnvoll ist es daher, sich vor dem Urlaub bei der Zollstelle einen „Nämlichkeitsnachweis“ ausstellen zu lassen, der den Besitz bestätigt.

In Ägypten hilft so ein Nachweis allerdings nicht, wenn es sich um Antiquitäten handelt. Dort ist die Ausfuhr antiker Kulturgüter selbst dann verboten, wenn man sie daheim ganz legal gekauft hat. Das liegt daran, dass die Europäer zu Kolonialzeiten etliche Kulturschätze aus dem Land „legal“ entwendet haben, die die Ägypter gerne wiederhätten. Allerdings sollte auch Opas Taschenuhr lieber nicht mit in den nordafrikanischen Staat reisen.

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Unwissenheit schützt leider nirgendwo vor Strafe. Bei Zweifeln gilt daher die Maxime, lieber ein Erinnerungsfoto zu knipsen und auf konventionelle Urlaubssouvenirs zurückzugreifen. Denn selbst wenn sich die Ausfuhr von Steinen, Sand & Co. im Nachhinein als erlaubt erweisen sollte, erspart man sich unnötige Scherereien bei der Zollkontrolle. Wenn du jemanden kennst, der demnächst eine Reise in ferne Länder antritt, dann teile diesen Artikel mit ihm, damit er seinen Urlaub bis zum Schluss genießen kann!

Quellen: focus, bild, urlaubsguru, zoll
Vorschaubilder: ©Rob Lajeunesse – stock.adobe.com