Halloween steht vor der Tür. Aber Achtung: Nicht jede Verkleidung ist in Deutschland erlaubt. Manches Kostüm wird sogar mit hohen Bußgeldern geahndet. Wir reden hier nicht vom Indianer-Kostüm-Verbot, das in manchen Kitas gelten mag, sondern um Verkleidungen, die sogar die Polizei auf den Plan rufen können. Hier findest du alles, was du über verbotene Kostüme wissen musst, egal ob zu Halloween, zum Kölner Karneval oder der Faschingsfeier im Betrieb.
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Verbotene Kostüme
Nicht nur zu Karneval verkleiden sich Menschen gerne. Denn ganz gleich, ob in historischen Gewändern, mit ausgefallenen Kostümen oder mit gruseligen Masken – mit Verkleidungen hat man stets die Möglichkeit, ein wenig aus dem Alltag auszubrechen und einfach mal in eine andere Rolle zu schlüpfen.
Im Verkleiden liegt nämlich eine tiefe Wahrheit versteckt: Unser normales Leben ist nur ein winziger Ausschnitt aus dem Facettenreichtum, den wir in uns tragen.
Der Fantasie sind beim Verkleiden also im Prinzip keine Grenzen gesetzt. Gäbe es da nicht – wie so oft – ein paar kleine, aber entscheidende Ausnahmen. Bei den folgenden 5 Verkleidungen rutscht den deutschen Ordnungshütern der Frohsinn in den Keller:
1. Masken
Masken gehören zum Verkleiden wie Popcorn zum Kinobesuch. Zugleich gilt in Deutschland aber auch das Vermummungsverbot: Bei öffentlichen Veranstaltungen, auf dem Weg zu öffentlichen Veranstaltungen und im Straßenverkehr darf man sein Gesicht nicht verhüllen (es sei denn aus epidemiologischen Gründen).
Bei Karnevals- und Halloweenveranstaltungen wird zwar eine Ausnahme gemacht, auf dem Weg dorthin sollte man seine Gesichtskostümierung jedoch sicherheitshalber abnehmen.
2. Sexy Outfits
Zu Karneval endlich mal seine frivole Seite nach außen kehren? Damit sollte man vorsichtig sein. Denn zeigt das Outfit zu viel nackte Haut, kann das als Erregung öffentlichen Ärgernisses gewertet werden. In der Regel zieht das einen Platzverweis nach sich – es könnte aber auch eine Geldstrafe drohen.
3. Waffen
Ob als Ritter, Cowboy oder Polizist – Spielzeugwaffen müssen als solche kenntlich sein. Es bestünde sonst die Gefahr, dass bei Großveranstaltungen Panik ausbricht oder echte Waffen eingeschmuggelt werden. Das Tragen solcher „Anscheinwaffen“ kann mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Ausgenommen sind sogenannte Dekorationswaffen, wie alte Karabiner oder Steinschlosspistolen, die unbrauchbar gemacht wurden.
4. Uniformen
Auch in anderer Beziehung sollte das Kostüm nicht zu realistisch sein. Bei Uniformen könnte man nämlich in Verdacht geraten, sich unerlaubterweise als Funktionsträger auszugeben. Dies bringt einem nach § 132a des Strafgesetzbuches eine Geld- oder Freiheitsstrafe ein.
5. Verbotene Zeichen
Ganz klar: Was im realen Leben verboten ist, darf auch nicht „als Scherz“ erlaubt sein. Verkleidungen mit nationalsozialistischen, volksverhetzenden oder sonstigen verfassungsfeindlichen Bezügen sind in jedem Kontext unangebracht. In Deutschland hätte Prinz Harrys Nazi-Kostüm von 2005 nicht nur aufgeregte Schlagzeilen, sondern auch eine saftige Geldstrafe oder bis zu 3 Jahre Haft eingebracht.
Verkleidungen sollten in erster Linie Spaß machen. Damit das gelingt, sollten diese 5 Regeln unbedingt beachtet werden. Die Auswahl möglicher Kostüme bleibt ja trotzdem immer noch groß genug!
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Quelle: chip
Vorschaubilder: ©flickr/Thomas Hawk ©Ralf Steinberger