Wenn Kita- oder Krippenkinder krank werden, benötigt es nur einer Abmeldung von Seiten der Eltern und die Lütten können sich in Ruhe zu Hause auskurieren. Zwei Tage, eine Woche oder sogar einen Monat – ganz egal, die Kleinen können so lange zu Hause bleiben, wie die Eltern dies wünschen. Doch wie sieht das eigentlich bei Schulkindern aus? Da eine Schulpflicht in Deutschland besteht, kann man die Kinder nicht einfach nach Lust und Laune zu Hause behalten. Und wie sieht es im Krankheitsfall aus? Ab wann braucht ein Schulkind ein Attest vom Arzt?
Vielleicht kennst du das aus deinem Job, dass du ab dem dritten oder vierten Krankheitstag ein Attest vom Arzt vorweisen musst. Wenn dein Schulkind nun morgens mit Unwohlsein oder Fieber aufwacht, fragst du dich bestimmt auch, ob du mit dem kranken Kind sofort für ein Attest zum Kinderarzt musst, oder ob du erst einmal abwarten kannst, wie sich die Krankheit entwickelt?
Dein Schulkind ist krank – Dann brauchst du ein Attest
Alles, was die Schule betrifft, ist in Deutschland Ländersache. Das heißt, dass jedes Bundesland hierzu seine eigenen Regeln aufstellen kann. Eine einheitliche Regelung gibt es somit nicht, der genaue gesetzliche Rahmen ist in den jeweiligen Schulordnungen der einzelnen Bundesländer zu finden.
Es gibt jedoch einen Leitfaden, der für die meisten Schulen zutrifft: Am ersten Krankheitstag genügt es, wenn du der Schule die Abwesenheit deines Kindes per Telefon oder Mail mitteilst. Dies sollte gleich früh vor Schulbeginn erfolgen. Ab dem dritten Krankheitstag kann die Schule eine schriftliche Entschuldigung der Eltern verlangen, einige möchten auch über die voraussichtliche Krankheitsdauer Auskunft erhalten. Ist dein Kind länger als zehn Tage krank, ist in den meisten Schulen ein Attest vom Kinderarzt fällig.
Es kann jedoch auch sein, dass die Schule deines Kindes schon vor dem zehnten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangt. Hier solltest du dich im Zweifel in der Schulordnung informieren.
Anders sieht es vor den Ferien aus: Einige Bundesländer, darunter zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, verlangen hier generell ein ärztliches Attest, weil die Vermutung naheliegt, dass Kinder eher aus der Schule genommen werden, um Reisekosten zu sparen. Und auch bei vermeintlichen Schulschwänzern oder Schülern, die vermehrt an Klausurtagen fehlen, kann die Schule schon eher ein ärztliches Attest verlangen.
Kritik an der Attestpflicht für Schulkinder
Wenn die Schule deines Kindes bei jeder Abwesenheit ein Attest verlangt, kann dies mitunter zu Frust führen. Denn eine generelle Attestpflicht belastet nicht nur euch Eltern, sondern auch die Kinderarztpraxen. Erkältete Kinder gehören ins Bett und nicht in einen überfüllten Wartebereich, in dem sie andere Kinder anstecken. Wenn die Schule eures Kindes dahingehend strenge Regularien hat, sprich dies doch beim nächsten Elternabend an. Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, die Attestpflicht etwas zu lockern.
Quelle: eltern.de
Vorschaubilder: ©stock.adobe.com – JackF ©stock.adobe.com – nellas