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Hotel Mama: Müssen Jugendliche, die eigenes Geld verdienen, Miete zahlen?

Wir klären die Frage, ob Jugendliche, die ein eigenes Einkommen haben und bei ihren Eltern wohnen, Geld für Kost und Logis zahlen sollten.

Teenager Sohn gibt seinem Vater Geld
© stock.adobe.com - JackF

Was dieser Teenie mit dem 3D-Drucker druckt, ist irre!

So jung und schon so ein großes Herz!

Das erste, eigene Geld verdienen – Für Jugendliche bedeutet das einen großen Schritt in Richtung Selbstständigkeit. Doch aufgrund steigender Wohnungsmieten und einem unattraktiven Immobilienmarkt leben die jungen Erwachsenen trotz eigenem Einkommen immer länger im Hotel Mama. Sind Jugendliche verpflichtet, ihren Eltern Geld für Kost und Logis zu zahlen?

Wenn die Kinder flügge werden, ist dies auch für Eltern ein wichtiger Meilenstein. Wenn die Kids die Schule abgeschlossen und nun einen Ausbildungsplatz oder einen Job haben und so ihr eigenes Geld verdienen, müssten sie eigentlich nicht mehr kostenlos im „Hotel Mama“ leben. Doch dürfen Eltern ihren Kindern etwas von deren Verdienst für Miete und Essen abknöpfen?

Was sagt der Gesetzgeber?

Junger Mann sitzt auf der Couch und guckt auf sein Smartphone, während sich im Vordergrund Wäsche auf dem Bügelbrett stapelt.
Wer im Elternhaus lebt, muss auch Aufgaben im Haushalt übernehmen. Foto: stock.adobe.com – Wellnhofer Designs

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es hierzu keine eindeutige Antwort. Hierin wird lediglich erwähnt, dass Verwandte in gerader Linie verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Zudem kann ein minderjähriges Kind von seinen Eltern, auch wenn es Vermögen hat, die Gewährung des Unterhalts insoweit verlangen, als die Einkünfte seines Vermögens und der Ertrag seiner Arbeit zum Unterhalt nicht ausreichen. (Bedürftigkeitsparagraph)

Des Weiteren wird im Gesetz erwähnt, dass ein Kind, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet ist, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.

Bis zur Volljährigkeit haben Eltern das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Kinder und sie sind verpflichtet, für Verpflegung und Unterkunft zu sorgen. Dies findet in der Regel im eigenen Haushalt statt. Streng genommen, verliert das Kind mit dem 18. Geburtstag das Wohnrecht im elterlichen Haushalt.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahrs berechtigt sind, in ihrem Elternhaus zu leben. Sie müssen sich jedoch im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Haushaltsführung beteiligen. Ob sie jedoch bei eigenem Verdienst etwas für Miete, Strom, Wasser und Lebensmittel zahlen müssen, ist nicht eindeutig festgelegt.

Kostenloses „Hotel Mama“ für erwerbstätige Jugendliche?

Ein Junge steht vorm offenen Kühlschrank und isst Fast Food.
Bei Mama und Papa ist der Kühlschrank immer gefüllt. Foto: stock.adobe.com – Rudenko

Bei Mama und Papa zu wohnen, hat viele Vorteile: Man spart sich die lästige Suche nach einer eigenen Wohnung, muss kein Geld für die Miete aufwenden, der Kühlschrank im Hotel Mama ist stets gut gefüllt und einmal am Tag gibt es eine leckere, warme Mahlzeit. Dass es diesen Komfort nicht umsonst gibt, müssen Jugendliche erst lernen.

Junge Menschen haben meist keine Ahnung davon, wie kostenintensiv und zeitaufwendig ein ordentliches Zuhause ist. Dass man Toilettenpapier, Wattestäbchen oder Backpapier regelmäßig nachkaufen muss, dass einmal Staubsaugen in der Woche selten ausreicht und dass Fernsehen auch Geld kosten kann, wissen die lieben Kleinen gar nicht.

Lernen können sie dies jedoch, indem sie einen Teil ihres Einkommens an die Eltern abgeben. Wenn die Jugendlichen Abgaben für Lebensmittel, Nebenkosten und Miete leisten müssen, werden sie sensibilisiert für ein Leben außerhalb von Hotel Mama.

Wie teuer darf Hotel Mama sein?

Ob sich Eltern gemeinsam mit ihren Teenagern entscheiden, dass der Nachwuchs einen bestimmten Beitrag pro Monat zur Haushaltskasse beisteuert, und welche Höhe dieser haben soll, ist von Familie zu Familie verschieden. Eltern, die selbst wenig Geld zur Verfügung haben, oder Haushalte, in denen mehrere Kinder zu Hause sind, werden sicherlich zeitiger ihre älteren Kinder mit eigenem Einkommen zur Kasse bitten, als wohlhabendere Familien.

Eine verbindliche Richtlinie gibt es hier leider nicht. Das Schweizer Gesetzbuch bietet im Gegensatz zum Deutschen Gesetzbuch jedoch eine hilfreiche Orientierung. Hier steht in Artikel 323 Absatz 2: „Lebt das Kind mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft, so können sie verlangen, dass es einen angemessenen Beitrag an seinen Unterhalt leistet.“

Welcher Betrag angemessen ist und welcher nicht, muss individuell entschieden werden. Die schweizerische Rechtsberatungsstelle gibt hier eine Empfehlung zwischen 15 und 30 Prozent des Azubi-Gehalts an. Bekommt ein Jugendlicher etwa 1000 Euro brutto pro Monat, wären nach Abgabe der Sozialleistungen (etwa 200 Euro) zwischen 120 und 240 Euro an das Hotel Mama zu zahlen.

Individuelle Familienentscheidung

Mutter gibt ihrer Tochter 20 Euro
Bis zum Abschluss der ersten Ausbildung sind Eltern dazu verpflichtet, ihre Kinder finanziell zu unterstützen. Foto: IMAGO / INSADCO

Grundsätzlich sind Eltern verpflichtet, bis zum Ende der Ausbildung oder des Studiums für ihre Kinder zu sorgen. Viele Eltern haben bestimmt noch nie darüber nachgedacht, ihre heranwachsenden Kinder nach einem Zuschuss für Kost und Logis zu fragen, doch das Hotel Mama muss nicht kostenlos sein.

Eine detaillierte Kostenaufstellung kann den Jugendlichen die Augen öffnen. Und wenn Eltern nicht auf das Kostgeld ihrer Kinder angewiesen sind, können sie den Nachwuchs dennoch zur Kasse bitten und dieses Geld für spätere Zeiten anlegen. So lernen die Kids, dass es verpflichtende monatliche Abgaben gibt und sie ihren Lohn entsprechend einteilen müssen, und können sich beim Auszug über das Ersparte freuen!

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Quelle: t-online.de
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