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6 häufige Irrtümer über die Pfandregelungen in Deutschland

Wie lange ist der Pfandbon gültig? Warum nimmt der Automat die Flasche nicht an? Die Pfandregelungen in Deutschland sorgen immer wieder für Verwirrung. Hier findest du die 6 häufigsten Pfand-Irrtümer.

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Für die meisten Getränkeverpackungen gibt es in Deutschland Pfand. Hiermit soll ein Anreiz geschaffen werden, diverse Einweg- und Mehrwegflaschen zurückzubringen, damit diese entweder recycelt oder weiterverwendet werden können.

Was die konkreten Pfandregelungen in Deutschland betrifft, gibt es noch immer einige Unklarheiten. Das neue Pfandgesetz, das am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist, macht das Chaos schließlich perfekt.



Muss der Pfandbon wirklich sofort eingelöst werden? Warum nimmt der Pfandautomat die Flasche schon wieder nicht an? Hier findest du die Auflösung der 6 größten Pfand-Irrtümer.

Irrtum 1:

Es gibt ab sofort auf alle Getränkedosen und Einwegflaschen Pfand.

Seit dem 1. Januar 2022 gibt es laut Verpackungsgesetz 25 Cent Pfand auf alle Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen. Davor gab es diverse Ausnahmen, zum Beispiel für Frucht- und Gemüsesäfte in Plastikflaschen oder für Prosecco-Dosen. Restbestände dürfen aufgrund einer Übergangsfrist noch bis zum 1. Juli 2022 verkauft werden – ohne Pfand. 

Foto: MediaPartisans
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Beim Kauf solltest du zurzeit noch genau hinsehen, ob die Flasche oder Dose über das markante Einwegpfand-Logo verfügt oder nicht. Pfandfreie Flaschen und Dosen entsorgst du nach wie vor im Gelben Sack oder in der Gelben Tonne.

Ausnahme: Lediglich Milchprodukte sind von der neuen Regelung ausgenommen und werden deshalb weiterhin ohne Pfand verkauft.

Irrtum 2:

Pfandbons müssen sofort eingelöst werden.

Wie lange ist ein Pfandbon eigentlich gültig? Wenn du den kleinen Zettel bei deinem Einkauf mal vergessen hast, ist das kein Problem. Pfandbons haben nämlich eine Gültigkeit von drei Jahren und müssen keinesfalls sofort eingelöst werden. Es ist dennoch empfehlenswert, den Pfandbon so schnell wie möglich einzulösen. Zum einen verblasst die Schrift sehr schnell und zum anderen können die kleinen Zettelchen auch gerne mal abhandenkommen.

Foto: Wikimedia/Donald Trung/CC BY-SA 4.0.
©Wikimedia/Donald Trung/CC BY-SA 4.0.

Irrtum 3:

Bei zerbeulten Flaschen oder Dosen gibt es kein Pfand zurück.

Das Gerücht, dass man bei stark zerbeulten Flaschen oder Dosen kein Pfand zurückbekomme, hält sich hartnäckig. Aber: Solange das Einwegpfand-Logo noch zu erkennen ist, bekommst du die 25 Cent zurück. Wenn der Automat das Logo nicht erkennt, kannst du die Flasche oder Dose einfach an der Kasse zurückgeben oder einen Mitarbeiter um Hilfe bitten.

Foto: MediaPartisans
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Irrtum 4:

Flaschen, die im Pfandautomat landen, werden weiterbenutzt.

Es werden nur Flaschen mit 8 oder 15 Cent Pfand mehrfach verwendet. Diese werden gründlich gespült und können anschließend bis zu 30 Mal wiederverwendet werden. Bestimmte Mehrweg-Glasflaschen können sogar bis zu 50 Mal neu befüllt werden.

Einwegflaschen und -dosen werden hingegen gepresst und anschließend recycelt. Eine Mehrfachnutzung erfolgt nur in dem Sinne, dass die ehemaligen Flaschen und Dosen als recycelte Rohstoffe wiederverwendet werden.

Foto: Pixabay/Hans
©Pixabay/Hans

Irrtum 5:

Jeder Pfandautomat nimmt deine Flaschen und Dosen an.

Viele Verbraucher kennen das Problem: Der Pfandautomat will die Flasche einfach nicht annehmen. Welche Regelungen gelten diesbezüglich? Eine Einwegverpackung darf grundsätzlich überall zurückgegeben werden, wo pfandpflichtige Einwegverpackungen aus demselben Material verkauft werden. Es ist in diesem Fall also nicht relevant, wo das Getränk ursprünglich gekauft wurde. Hierbei wird nach dem Material und nicht nach der Produktmarke unterschieden.

Foto: Wikimedia/X5 Retail Group/CC-BY-SA-2.0.
©Wikimedia/X5 Retail Group/CC-BY-SA-2.0.

Ausnahme: Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von unter 200 Quadratmetern müssen nur Flaschen und Dosen von Marken zurücknehmen, die sie in ihrem Verkaufsangebot führen.

Wenn Probleme bei der Rückerstattung des Pfands auftreten, handelt es sich in den meisten Fällen um Mehrwegflaschen. Warum das so ist, erklärt Irrtum Nummer 6.

Irrtum 6:

Das Mehrwegpfand ist (so wie der Einwegpfand) gesetzlich geregelt.

Das Einwegpfand ist gesetzlich geregelt. Für die Pfand- und Rücknahmepflicht bei Mehrwegflaschen gibt es hingegen keine gesetzliche Regelung, sondern nur eine zivilrechtliche Vereinbarung. Mehrwegflaschen aus Glas oder Kunststoff haben deshalb auch keine einheitliche Kennzeichnung.

Foto: MediaPartisans
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Ein Markt kann die Rücknahme von Mehrwegflaschen verweigern, wenn er sie selbst nicht verkauft. Normalerweise werden Mehrwegflaschen überall zurückgenommen, wo sie – oder solche gleicher Form – auch angeboten werden. Einen rechtlichen Anspruch auf die Rückerstattung des Mehrwegpfands haben Verbraucher aber nur in dem Geschäft, in dem sie das Getränk erworben haben. 

Gib deine Mehrwegflaschen deshalb am besten direkt da zurück, wo du sie gekauft hast. So bist du auf der sicheren Seite und ersparst dir eine Menge Frust am Pfandautomaten. Zur Sicherheit solltest du den Kassenbon aufbewahren, falls die Rücknahme oder die Auszahlung des Pfands verweigert wird.

Somit sind die 6 größten Pfand-Irrtümer aufgeklärt und du weißt über alle wichtigen Regelungen Bescheid. Wie oft bist du in deinem Leben schon am Pfandautomaten verzweifelt?

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Quellen: utopia, verbraucherzentrale.nrw, bz-berlin

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