3. Kindergeschrei

Babys und Kleinkindern ist es theoretisch erlaubt, rund um die Uhr zu schreien, da sie als unkontrollierbar angesehen werden. Ruhezeiten müssen daher von ihnen nicht eingehalten werden – weder zur Mittagsruhe noch an Sonn- und Feiertagen. Anders sieht dies jedoch bei älteren Kindern aus. Sobald diese ein gewisses Alter erreichen, gelten sie als kontrollierbar und müssen sich demnach an die Ruhezeiten halten.

Kindergeschrei
Mit Kindern kann es im Garten schon einmal etwas lauter werden.