8. Pflanzen
Pflanzen, die vom Nachbargrundstück aufs eigene ragen, müssen vom Nachbarn entfernt werden. Dieser muss zunächst schriftlich darauf aufmerksam gemacht werden. Es muss ihm zudem eine Frist gesetzt werden, bis wann er die Pflanze entfernt haben muss. Ignoriert der Nachbar das Schreiben und hält sich nicht an die gesetzte Frist, dürfen die Teile der Pflanze, welche auf das eigene Grundstück ragen, selbst abgeschnitten werden.