2. Ruhezeiten
Es gibt keine bundesweit gesetzlich geregelten täglichen Ruhezeiten. Allerdings gelten Sonn- und Feiertage als Ruhetage und müssen als solche auch eingehalten werden. An diesen Tagen sind mit Lärm verbundene Tätigkeiten im Garten, wie beispielsweise das Rasenmähen, verboten. In angemieteten Gärten müssen zudem die vertraglichen Regelungen beachtet werden. In den meisten Fällen beschränkt sich die tägliche Ruhezeit hierbei auf zwei Stunden während der Mittagszeit – von 13 bis 15 Uhr.
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