Hast du deine Garage bisher als dankbaren Abstellraum für all die Dinge genutzt, die in deinem Haus bzw. deiner Wohnung und deinem Keller keinen Platz mehr haben? Dann musst du jetzt ganz tief durchatmen! Gesetzlich sind Garagen nämlich wirklich nur zum Abstellen von Kraftfahrzeugen vorgesehen. Zur besseren Übersicht findest du im Folgenden eine Liste der Dinge, die bei der Garagennutzung verboten sind.
10 Dinge, die nicht in die Garage gehören
Wie eingangs erwähnt, sollen Garagen ausschließlich als Stellplatz für Kraftfahrzeuge genutzt werden. Der Hintergrund ist, dass die Straßen entlastet werden sollen. Nicht nur als Mieter, auch als Besitzer solltest du wissen, welche Dinge als Zweckentfremdung einer Garage gewertet werden. Falls ein genervter Nachbar dem Ordnungsamt einen Tipp gibt und es zu einer Kontrolle kommt, kann ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro fällig werden. Bei einer Garage an der Grundstücksgrenze kann man sogar zum Abriss gezwungen werden (sofern man nicht bereit ist, die unerlaubte Nutzungsänderung rückgängig zu machen).
1. Elektroschrott
Kaputte Elektrogeräte wie Kühlschränke dürfen nicht in der Garage gelagert werden.
2. Essensvorräte
Man darf die Garage nicht als Vorratskammer zweckentfremden. Übrigens ist es auch gesundheitlich bedenklich, wenn man Konserven in feucht-kalten Räumen aufbewahrt, da sie dort eher Rost ansetzen und dementsprechend nicht mehr zum Verzehr geeignet sind.
3. Sperrige Möbel
Die Garage ist nicht dafür gedacht, alte Möbel einzulagern, bis man sie wieder braucht. Dementsprechend darf man keinen Schreibtisch oder andere sperrige Möbel in die Garage stellen.
4. Büro
Man darf seine Garage auch nicht als Büro zweckentfremden. Übrigens werden es die meisten Drucker und anderen elektronischen Geräte auch nicht gut vertragen, wenn man sie in der Garage unterstellt.
5. Werkstatt
Es ist zwar erlaubt, für eventuelle Reparaturen am Auto Werkzeug in der Garage zu lagern, man sollte sich aber keine vollständige Werkstatt darin einrichten, da das als Zweckentfremdung gewertet werden kann.
6. Partyraum
Wenn es eine einmalige Sache bleibt, bekommt man keinen Ärger dafür, dass man die Garage als Partyraum umfunktioniert. Allerdings ist die ständige Nutzung als Partyraum nicht erlaubt.
7. Gartenmöbel lagern
Nicht nur Möbel für drinnen sind ein No-Go in der Garage. Auch Gartenmöbel wie Liegestühle und Bierbänke haben in der Garage nichts verloren.
8. Garage unerlaubt gewerblich nutzen
Wer seine Garage gewerblich nutzen möchte, muss das unbedingt mit dem Vermieter absprechen. Wenn man seine Garage unerlaubt gewerblich nutzt, wird im schlimmsten Fall nicht nur der Mietvertrag für die Garage, sondern für die ganze Wohnung bzw. das Haus gekündigt.
9. Heimkino
Ein herber Schlag für alle Cineasten: Auch die Garagennutzung als Heimkino ist nicht gestattet.
10. In großen Mengen Kraftstoff lagern
In Kleingaragen (Nutzfläche bis 100 m²) dürfen maximal 20 Liter Benzin bzw. 200 Liter Diesel in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern gelagert werden.
Wenn es schon bei der Garage so viel zu beachten gibt, obwohl sie ja nur einen kleinen Teil des Hauses bzw. des Grundstücks ausmacht, kannst du dir vorstellen, dass es noch viel mehr Bestimmungen zu Mietwohnungen, Häusern und Eigentumswohnungen im Ganzen gibt. Die wichtigsten Infos hierzu findest du in den folgenden Artikeln:
- 10 Dinge, die auf dem Balkon erlaubt und verboten sind
- Mietrecht: 6 kuriose Fälle, die vor Gericht geklärt wurden
- Wohnungsübergabe: 6 Dinge, die Vermieter hinnehmen müssen
- Mietrecht: unwirksame Klauseln im Mietvertrag und Gründe für Mietminderung
- Haussanierung: 8 Dinge, die du nicht selber machen darfst
Quellen: sueddeutsche, adac, welt, hausbautipps24
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