Ein verwilderter Nachbargarten kann einem nicht nur optisch ein Dorn im Auge sein. Doch nur weil dein Nachbar kein großer Fan von Gartenpflege ist, kann man noch nicht rechtlich gegen ihn vorgehen. Die gute Nachricht: Nicht alles musst du dir gefallen lassen und schon gar nicht, wenn deine Gesundheit auf dem Spiel steht! Hier erfährst du, was erlaubt ist und wo deine Rechte als Nachbar liegen.
Verwilderter Nachbargarten – Was ist erlaubt und was nicht?
Das Gesetz regelt das Zusammenleben der einzelnen Gartenparteien. Es lässt jedem Gartenbesitzer gewisse Spielräume bei der Gestaltung seines Gartens, ist dabei aber konsequent, sobald eine Partei in übermäßigen Maße negativ beeinflusst wird.
1. Pollen und Samen
Aus dem unaufgeräumten Garten deines Nachbarn kommen Unkrautsamen und Pollen in deinen Garten geflogen? In diesem Fall sagt § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches Pech gehabt: Diese „Immissionen“ gehören zum normalen Leben dazu und werden durch das Gesetz, solange es nicht über das normale Maß hinausgeht, geduldet. Eine wichtige Ausnahme gilt bei besonders stark allergieauslösend Pollen, wie die der Ambrosia-Pflanze. Sollte dein Nachbar eine wuchernde Ambrosia-Pflanze in seinem Garten haben, ist er verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass diese sich nicht weiter ausbreitet.
2. Schädlinge vom Nachbargarten
Die Schädlinge im ungepflegten Nachbargarten führen ein ungestörtes Leben und breiten sich auch in deinem Garten aus. Was sieht das Gesetz vor? Generell besteht keine Schädlingsbekämpfungspflicht. Auch Maßnahmen wie das Aufstellen von Barrieren oder der Einsatz von Insektiziden ist für deinen Nachbarn zunächst nicht verpflichtend. Anders sieht es allerdings aus, wenn von den Schädlingen eine akute Gefahr für dein Grundstück ausgeht: Ein morscher Baum, der droht umzustürzen. In diesem Fall muss dein Nachbar aktiv werden. Notfalls kann der Baum sogar gefällt werden.
3. Rasenmähen gesetzlich vorgeschrieben?
So unschön ungepflegter Rasen auch ist, laut Gesetz kann dein Nachbar ganz entspannt dabei zuschauen, wie er Meter für Meter wächst, ohne dagegen vorzugehen. Abgesehen von einer negativen optischen Komponente sieht das Gesetz durch die wuchernden Rasenflächen keine tatsächliche Beeinträchtigung für die Nachbarschaft.
4. Überhängende Äste und Hecken des Nachbargartens
Die Heckenpflanzen deines Nachbarn wachsen in alle Richtungen und wuchern bis auf deine Gartenseite? Das musst du dir keines Falls gefallen lassen! Jeder Gartenbesitzer ist dazu verpflichtet seine Pflanzen so zu pflegen, dass sie nicht auf die nachbarliche Seite übergreifen. Du kannst von ihm also verlangen, seine Pflanze zurückzuschneiden. Werfen die Pflanzen allerdings einen störenden Schatten auf deinen Garten, besteht laut Gesetz kein Grund für irgendwelche Forderungen.

5. Einsatz von Chemikalien im Nachbargarten
Setzt dein Nachbar Pflanzenschutzmittel oder Insektizide ein, bewegt er sich auf der Seite des Gesetzes. Handelt es sich bei den eingesetzten Chemikalien allerdings um Substanzen ohne Zulassung, ist dies ein Fall für das Umweltbundesamt, das nicht lange zögern und ein saftiges Bußgeld aussprechen wird.
6. Sonderregelung durch Pachtverträge
In Kleingartenanlagen schreiben Pachtverträge die Spielregeln vor. Was in normalen Gärten geltendes Recht ist, kann in Pachtverträge anders geregelt sein. Wie du und dein Nachbar euren gepachteten Kleingarten zu nutzen und zu pflegen habt, hängt von dem jeweiligen Vertrag der Anlage ab. In Kleingartenanlagen sind ungepflegte Gärten meist ungern gesehen. Sieht der Kleingarten deines Nachbarn also aus wie ein Urwald, könnte ihm Ärger drohen. Bei Missachtung der Vorgaben kann es schnell zur Kündigung des Pachtvertrages kommen.
Am Ende gilt: Ein bisschen Wildwuchs gehört zur Nachbarschaft dazu, aber übermäßige Beeinträchtigungen musst du dir nicht gefallen lassen. Wenn der Nachbargarten zum Problem wird, hilft oft ein offenes Gespräch – und wenn das nicht reicht, hast du das Gesetz auf deiner Seite.
Quelle: t-online
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