Die Spritpreise steigen zurzeit in ungekannte Höhen und ein Ende ist nicht abzusehen. Das bringt viele Menschen auf den Gedanken, Benzin oder Diesel auf Vorrat zu kaufen und für schlechte Zeiten einzulagern. Doch wie viel ist erlaubt und welche Vorschriften gilt es zu beachten?
Benzin und Diesel lagern: 5 Vorschriften
Hohe Benzin- und Dieselpreise treffen vor allem Pendler aus dem ländlichen Raum. Diese sind teilweise existenziell auf das Auto angewiesen. Die gegenwärtige Preisentwicklung bereitet daher vielen Menschen ernsthafte Sorgen.
Nicht wenige fürchten, dass die Preissteigerungen sogar noch weitergehen. Da scheint es nahezuliegen, sich schon einmal mit einem Vorrat an Treibstoff einzudecken. Allerdings ist das nicht grenzenlos erlaubt – und auch nicht ganz ungefährlich.
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Anmerkung: Prinzipiell ist gegen einen Vorrat an Treibstoff nichts einzuwenden. Horten jedoch zu viele Menschen gleichzeitig große Vorräte, kann es zu einem Sogeffekt kommen, der die Preisspirale weiter nach oben treibt. Dies betrifft vor allem Diesel, der auch zum Heizen verwendet wird. Daher empfiehlt es sich, nicht in Panik zu verfallen, sondern Vorräte stets mit Augenmaß anzulegen.
Regel 1: Der richtige Kanister
Um zusätzlichen Treibstoff im Auto zu transportieren, ist ein geeigneter Kanister nötig. Dieser sollte der DIN-Norm 7274 oder 16904 entsprechen und darf höchstens 60 Liter fassen.
Regel 2: Nicht zu viel auf einmal
Wer günstigen Treibstoff aus dem Ausland nach Deutschland einführen will, darf höchstens 20 Liter mitnehmen. Alles, was darüber hinausgeht, muss verzollt werden – und wird damit teuer.
Regel 3: Nicht zu lange lagern
Benzin und Diesel greifen Materialien aus Kunststoff an. Gelagerte Kunststoffkanister dürfen daher höchstens 5 Jahre alt sein. Auch vorher sollte man den Zustand der Behältnisse genauestens im Blick behalten. Aus spröden Kanistern austretende Dämpfe sind nämlich hochgiftig und brandgefährlich. Nicht zuletzt altert auch der Treibstoff selbst und wird unbrauchbar.
Regel 4: Die Höchstmenge
Für die Lagerung von Treibstoff gelten für Privatleute im Wesentlichen die Garagenverordnungen der jeweiligen Bundesländer. Auch wenn sich diese Verordnungen in manchen Punkten unterscheiden, stimmen sie in dieser Regel überein: In Garagen mit bis zu 100 Quadratmetern Grundfläche darf man maximal 20 Liter Benzin lagern. Da Diesel nicht so leicht entflammbar ist wie Benzin, dürfen es in diesem Fall 200 Liter sein.
Regel 5: Nicht wegspülen
Wenn man Benzin oder Diesel lagert, besteht immer die Gefahr, dass mal etwas Treibstoff ausläuft. Da Mineralöl stark umweltschädlich ist, drohen dann bis zu 30.000 Euro Bußgeld (in Sachsen sogar bis 50.000 Euro). Sollte dir einmal Mineralöl ausgelaufen sein, darfst du es niemals mit Wasser wegspülen. Fange es stattdessen so schnell wie möglich mit Tüchern oder Katzenstreu auf. Bei größeren Lachen muss zudem die Feuerwehr informiert werden.
Das Bedürfnis, Benzinvorräte anzulegen, ist verständlich, allerdings nur in begrenztem Rahmen zu befriedigen. Augenmaß und Sicherheit haben dabei die oberste Priorität. Ansonsten bleibt nur zu hoffen, dass die Preise für Treibstoff irgendwann einmal wieder sinken.
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Quelle: praxistipp.chip
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