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Hitze im Büro: Ab wann bekommst du hitzefrei?

Du schwitzt und kannst dich bei der Arbeit einfach nicht konzentrieren? Wir erklären, welche Regeln bei Hitze im Büro gelten.

Ein Mann in Hemd und Schlips schaut gequält auf seinen Schreibtisch.
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Man schwitzt, bekommt Kopfschmerzen und kann sich nicht konzentrieren: Im Sommer kann die Hitze ganz schön anstrengend sein. In der Schulzeit kam es ab und an vor, dass man bei zu hohen Temperaturen nach Hause geschickt wurde. Aber gibt es hitzefrei auch fürs Büro? Wir klären, welche Regeln dein Arbeitgeber einhalten muss, um dich vor der Hitze zu schützen.

Hitzefrei im Büro: Gibt es das überhaupt?

Leider nein. Es gibt kein Gesetz, dass den Arbeitgeber verpflichtet, seine Angestellten ab einer gewissen Temperatur nach Hause zu schicken. ABER: Es gibt Regelungen, die festlegen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit du deine Arbeit verrichten kannst.

Ein Mann in Hemd und Schlips schaut gequält auf seinen Schreibtisch.
Welche Regeln gelten für Hitze im Büro? Foto: Minerva Studio – stock.adobe.com

Welche Regelungen gibt es für Hitze im Büro

Laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, kurz BAuA, darf der Arbeitsplatz eine Temperatur von 26 °C nicht überschreiten. Bei Temperaturen darüber können die Gesundheit und angemessene Arbeitsbedingungen nicht mehr gesichert werden.

Nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber aber verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird und verbleibende Gefährdungen gering gehalten werden.

BAuA

Übersteigen die Außentemperaturen diesen Wert, muss der Arbeitgeber Abhilfe schaffen, um die Räume abzukühlen oder den Arbeitsschutz der Angestellten zu gewährleisten. Dieses ist in einem drei-Stufen-Modell geregelt. Dies sind aber nur Vorschläge und keine Pflicht – hier sollen Arbeitgeber und -nehmer situativ handeln.

  • Stufe 1 (26 bis 30 Grad): flexible Arbeitszeiten ermöglichen, morgens lüften
  • Stufe 2 (30 bis 35 Grad): Bereitstellung von Getränken (Pflicht), Ventilatoren
  • Stufe 3 (ab 35 Grad): Pause bis die Räume abgekühlt sind, Lockerung des Dresscodes
Eine Frau stützt sich auf ihren Schreibtisch und hält eine Wasserflasche in der Hand. Im Vordergrund sieht man einen weißen Ventilator.
Der Arbeitgeber muss bei Hitze Maßnahmen zur Abkühlung treffen. Foto: StockPhotoPro – stock.adobe.com

Weitere Vorschläge: Klimaanlage, Sonneneinstrahlung durch Rollos verhindern, weniger elektronische Geräte nutzen (wenn möglich)

Übrigens: „Die Beschäftigten als Maßnahme ins Homeoffice zu schicken, ist bisher noch nicht gesetzlich geregelt“, so BAuA. Der Grund: Der Arbeitgeber kann nicht sicherstellen, dass die Temperatur bei den Angestellten zu Hause niedriger ist als Büro.

Lesetipp: Darfst du während der Arbeitszeit zum Arzt?

Leider gibt es kein hitzefrei im Büro. Aber mithilfe von individuellen Absprachen und den oben genannten Maßnahmen, wird das Arbeiten im Sommer hoffentlich erträglicher.

Quellen: gofeminin, baua
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