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Reise wegen Unwetter stornieren – das musst du beachten

Wetterereignisse können den Urlaub zu einem Lotteriespiel machen. Welche Rechte haben Reisende in Ausnahmesituationen wie Überflutungen? Hier erfährst du alles, was du wissen musst.

Das Wasser steht so hoch, dass es kurz davor ist, über eine Stadtmauer zu laufen.
© IMAGO / Thomas Frey

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Ärgerlicher geht es kaum: Wochen-, ja monatelang fieberst du deinem wohlverdienten Urlaub entgegen. Doch kurz bevor du abfährst, liest du im Internet, dass genau dort, wo du eben jenen zu verbringen gedenkst, ein Hochwasser droht. Jetzt fängst du an zu rotieren: Soll ich trotzdem fahren? Wie kompliziert ist es, jetzt noch zu stornieren?

Natürlich sind auch warme Urlaubsländer nicht vor Naturkatastrophen gefeit: Waldbrände, Überschwemmungen und Erdrutsche können das Urlaubserlebnis stark beeinträchtigen. Reisende fragen sich dann, ob sie ihren gebuchten Urlaub antreten müssen und wie sie bei Schäden vor Ort abgesichert sind.

Kann ich meine Reise kostenlos stornieren?

Kurz gesagt: Ja, eine Pauschalreise kann kostenlos storniert werden, wenn Brände, Hochwasser oder auch „nur“ Starkregen als sogenannte außergewöhnliche Umstände gelten – das heißt, wenn sie deine Reise objektiv stark beeinträchtigen. Klingt erst einmal fair. Doch aufgepasst, an dieser Stelle wird es auch schon knifflig. Denn es kommt bei der ganzen Sache wirklich auf eine objektive Beurteilung an. Deine persönlichen Ängste oder Sorgen sind letztlich nicht ausschlaggebend.

Das Wasser steht so hoch, dass es kurz davor ist, über eine Stadtmauer zu laufen.
Eine Überschwemmung ist objektiv messbar: Und auch ein solides Argument beim Stornieren einer Reise. Foto: IMAGO / Thomas Frey

Wenn du also nur gelesen hast, dass während deiner Urlaubszeit starke Regenstürme angekündigt sind und dir das schlechte Laune bereitet, dann gilt dies nicht als außergewöhnlicher Umstand. Denn: Mit Unwettern muss grundsätzlich immer gerechnet werden. Kommt es jedoch nach lang anhaltenden Regenfällen zu Überschwemmungen am Urlaubsort und wird dadurch zum Beispiel die Anreise oder die Durchführung einer Pauschalreise erheblich erschwert, kannst du deine Pauschalreise kostenlos stornieren.

Das macht es komplizierter

Aber wie läuft das Ganze ab, wenn du eben keine Pauschalreise machst? Wie du dir denken kannst, ist das leider etwas komplizierter: Hast du Flug und Unterkunft separat gebucht, ist es in der Regel schwieriger, eine Kostenerstattung zu erhalten. Für nicht stornierbare Flugtickets bekommst du normalerweise nur Steuern und Gebühren zurückerstattet. Eine Erstattung des vollen Ticketpreises erfolgt nur, wenn die Fluggesellschaft den Flug storniert.

Für gebuchte Unterkünfte musst du in der Regel den Mietpreis zahlen, auch wenn du aufgrund von Naturereignissen nicht anreisen kannst. Du darfst jedoch den Mietpreis reduzieren, wenn eine anderweitige Vermietung der Ferienunterkunft möglich war und Kosten eingespart wurden.

Von einem Feuer rotgefärbter Himmel spiegelt sich im Wasser.
Ist dein Reiseziel nicht zu erreichen, bekommst du bei einer Stornierung dein Geld zurück. Auch bei einer nicht-pauschalen Reise. Foto: IMAGO / ITAR-TASS

Dies solltest du beachten

Sollte dir dein Urlaubsdomizil aufgrund von Überschwemmungen oder Waldbränden jedoch nicht zur Verfügung stehen, hast du normalerweise Anspruch auf Erstattung. Die rechtlichen Bestimmungen können variieren – abhängig davon, wo das Objekt liegt und wer der Vermieter ist.

Letztlich gilt aber sowohl bei Pauschalreisen als auch bei separat gebuchten Urlauben: Eine vorschnelle Stornierung kann teuer werden. Überleg dir also gut, wie du vorgehst und ob eine Stornierung unbedingt sein muss. Kontaktiere in jedem Fall zuerst deinen Reiseveranstalter. Womöglich hat dieser auch Alternativen im Angebot, die deinen Urlaub doch noch retten.

Quelle: t-online
Vorschaubilder: ©IMAGO / Thomas Frey