Du hast Lust, dich in deinem Garten zu sonnen – und zwar ohne nervige Bräunungsstreifen? Dann leg dich doch einfach nackt hin. Aber darf man das eigentlich? Wir verraten dir, wie die Gesetzeslage in Deutschland bei diesem Thema aussieht.
Nackt sonnen: Was sagt das Gesetz?
Besonders in Deutschland wird der Freikörperkult, kurz FKK, besonders gern zelebriert. Tatsächlich gibt es ein kein Gesetz gegen Nacktheit in der Öffentlichkeit. Wenn du am Strand, im Wald oder in deinem Garten blank ziehst, stellt dies erst einmal keine Straftat dar. Aber: Es liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn sich deine Umwelt durch dein nacktes Sonnenbaden beeinträchtigt oder gestört fühlt!
Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
§ 118, 1 Belästigung der Allgemeinheit
Nackt im (eigenen) Garten
Prinzipiell ist es also erlaubt, sich in seinem Garten nackt zu sonnen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Grundstück durch eine Hecke oder einen Zaun geschützt und damit nicht gut einsehbar ist. Außerdem gibt es Unterschiede zwischen Eigentums- und Mietwohnungen. Lebst du in einem Mehrfamilienhaus, liegt schon eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn du in deinem Gartenstück nackt sonnenbadest. In deinem eigenen Garten bist du relativ geschützt, solange man dich von der Straße aus nicht sehen kann. Achtung: Doch auch dann kann es passieren, dass Nachbarn sich belästigt fühlen und die Polizei rufen. Es besteht also immer ein kleines Risiko.
Übrigens: Um Beschwerden zu vermeiden, gibt es in Deutschland an Badestellen extra FKK-Bereiche. Dort kannst du dich ohne Angst vor einer Beschwerde nahtlos sonnen.
Welche Strafen drohen, wenn ich mich im Garten nackt sonne?
Wer sich also nackt in seinem Garten sonnt, muss mit einer Anzeige durch Nachbarn rechnen. Statistische Daten, wie oft das wirklich vorkommt, gibt es leider nicht. Sollte es dazu kommen, variieren die möglichen Strafen jedoch sehr. So kommt es beim erstmaligen Verschulden meistens nur zu einer Verwarnung durch die Polizei.
Ansonsten kann das Bußgeld zwischen 5 und 1.000 Euro liegen. Im schlimmsten Fall muss ein Gericht über den Fall entscheiden. Auch hier weichen die Ergebnisse oftmals weit voneinander ab. Während ein Richter der Beschwerde von Nachbarn recht gibt, entscheidet ein anderer eventuell zugunsten des Persönlichkeitsrechts des Nackt-Badenden.
Wusstest du, dass Nachbarn dich dafür anzeigen können, wenn du dich in deinem Garten nackt sonnst? Jetzt weißt du immerhin, auf was du achten musst, damit es (hoffentlich) nicht dazu kommt.
Quellen: mein-schoener-garten, bussgeldkatalog, gesetze-im-internet
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