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Warum eine „Zu verschenken“-Kiste richtig teuer werden kann

Mithilfe einer „Zu verschenken“-Kiste wollen viele Menschen Bücher, Geschirr oder Kleidung vor dem Müll bewahren. Das ist zwar gut gemeint, kann aber ein saftiges Bußgeld nach sich ziehen.

Eine „Zu verschenken“-Kiste am Straßenrand.
© IMAGO / Sven Simon

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Handelt es sich um Geschenke oder um illegal abgestellten Müll? Die berühmt-berüchtigten „Zu verschenken“-Kisten stehen vor allem in Städten und Wohngebieten an nahezu jeder Straßenecke. Was viele Menschen jedoch nicht wissen: Die gut gemeinten Spenden können richtig teuer werden.

Bücher, Geschirr oder Kleidung: Viele Menschen stellen aussortierte Gegenstände, die für den Müll zu schade sind, in einer Kiste auf die Straße. Mit dem Hinweis „Zu verschenken“ sollte das ja kein Problem sein – denn dieser würde schließlich kennzeichnen, dass es sich nicht um Müll handelt. Ein Denkfehler mit teuren Folgen.

„Zu verschenken“-Kiste: Wann droht ein Bußgeld?
In manchen Fällen droht sogar ein Bußgeld. Foto: Media Partisans/FUNKE Digital

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) erklärt, dass es sich hierbei trotzdem um eine sogenannte „wilde Müllablagerung“ handelt. Wenn die Gegenstände niemand mitnehmen möchte und die Kiste mehrere Tage am Straßenrand steht, handelt es sich sogar um illegale Ablagerung und es drohen für die Entsorgung saftige Bußgelder.

Hohes Bußgeld für „Zu verschenken“-Kiste

Wie hoch das Bußgeld genau ausfällt, hängt von den Gegenständen ab, die sich in der Kiste befinden, und natürlich auch von der Menge. Wenn es sich um mehrere unbedeutende Gegenstände, wie z. B. Kochtöpfe, Kleidungsstücke, Bücher oder Geschirr handelt, droht ein Bußgeld von bis zu 200 Euro. Haben die Gegenstände scharfe Kanten, erhöht sich die Geldstrafe sogar auf bis zu 300 Euro.

Befinden sich in der „Zu verschenken“-Kiste auch Flüssigkeiten, droht ein Bußgeld von 500 Euro und mehr. Richtig teuer wird es bei elektronischen Geräten – die Geldstrafe kann sich hier auf bis zu 5.000 Euro belaufen.

„Zu verschenken“-Kiste: Wann droht ein Bußgeld? Diese Dinge musst du beachten, wenn du eine Kiste mit alten Gegenständen aufstellen willst.
Elektronische Geräten am Straßenrand ziehen ein besonders hohes Bußgeld nach sich. Foto: Media Partisans/FUNKE Digital

Geldstrafe auch für Unbeteiligte

Selbst wenn du keine zu verschenkenden Gegenstände an den Straßenrand gestellt hast, trägst du die Geldstrafe indirekt mit. Bleibt eine „Zu verschenken“-Kiste nämlich über einen längeren Zeitraum stehen, werden auch Verbraucher zur Kasse gezogen, die mit den Gegenständen gar nichts zu tun haben. Die Entsorgungsgebühren werden auf die Abfallgebühren angerechnet – und diese zahlen alle Gebührenzahler.

Tipp: Wenn du bemerkst, dass fremde Gegenstände anonym vor deinem Haus abgestellt werden, solltest du umgehend das Ordnungsamt oder die Stadtreinigung informieren. Anderenfalls musst du die Entsorgung und die damit verbundenen Kosten selbst tragen.

Bußgeld bei „Zu verschenken“-Kiste umgehen

Um das Bußgeld zu umgehen, musst du einen Antrag auf Sondernutzung des öffentlichen Bürgersteigs stellen. Mit dieser Genehmigung darfst du deine „Zu verschenken“-Kiste über mehrere Tage am Straßenrand stehen lassen. Allerdings können hierfür Nutzungsgebühren im zwei- oder dreistelligen Bereich anfallen.

„Zu verschenken“-Kiste: Wann droht ein Bußgeld?
Eine offizielle Genehmigung ist teuer. Foto: Wikimedia/Roy Zuo/CC-BY-SA-4.0

Es gibt allerdings noch eine Möglichkeit, um das Bußgeld und den Sondernutzungsantrag zu umgehen. Das Ordnungsamt drückt nämlich vielerorts auch mal ein Auge zu und sieht von einer Geldstrafe ab, wenn du die folgenden Punkte beachtest:

  • Stelle die „zu verschenken“-Kiste möglichst dicht an die Hauswand und achte darauf, dass keine Rettungswege, Türen oder Durchgänge blockiert werden. Auch der normale Verkehr auf dem Gehweg darf durch die Kiste nicht beeinträchtigt werden.
  • Achte auf den Inhalt und stelle nur Gegenstände in die Kiste, über die sich andere wirklich freuen könnten.
  • Stelle keine Gegenstände auf die Straße, die jugendgefährdend sein könnten.
  • Bedenke, dass du auch für fremde Gegenstände, die dazugestellt wurden, die Verantwortung trägst.
  • Die Kiste sollte maximal einen Tag auf dem Bürgersteig stehen. Entsorge alle Gegenstände, die nicht mitgenommen wurden, möglichst zeitnah und vor allem ordnungsgemäß.
  • Beobachte die Wetterlage. Wenn es den ganzen Tag regnet, solltest du dein Vorhaben besser nochmal verschieben.

Die Gegenstände wurden nicht mitgenommen oder du traust dich – aufgrund des drohenden Bußgeldes – nicht, eine solche Kiste aufzustellen? Dann spende die Gegenstände einer sozialen Einrichtung. Diese freut sich immer über alte Bücher, Geschirr oder kaum getragene Kleidung. Welche Erfahrungen hast du mit „Zu verschenken“-Kisten gesammelt?

Wichtige Tipps, um alte Gegenstände zu entsorgen oder weiterzuverwenden, findest du hier:

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Quelle: t-online
Vorschaubilder: ©IMAGO / Sven Simon
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