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10 Fakten: Was auf dem Balkon erlaubt ist – und was nicht

Was ist verboten und was ist erlaubt? Gerade wenn es um die Nutzung des eigenen Balkons geht, muss man einiges beachten, um Nachbarn und Vermieter nicht zu verärgern.

Raucher auf dem Balkon
© IMAGO / Westend61

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4. Sichtschutz

Apropos Sichtschutz: Dieser muss zur Erscheinung des Hauses passen, entschied das Amtsge­richt Neubran­denburg. Zudem darf die Höhe der Balkonbrüstung nicht überschritten werden. Ein unauffälliger Sichtschutz und Sonnenschirme müssen hingegen vom Vermieter hingenommen werden.

Anders sieht es mit Markisen aus. Diese gelten als baulicher Eingriff und benötigen die Zustimmung des Vermieters bzw. der Eigentümerversammlung.

Balkon mit Blumen
Foto: Pixabay