2. Im Keller schlafen
Im Sommer kommt manch einer auf die Idee, im Keller schlafen zu wollen. Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Für Mieter gilt: Selbst wenn man den Kellerraum nur gelegentlich zum Schlafen nutzen will, muss er laut Mietvertrag explizit als Wohnfläche ausgewiesen sein. Sonst ist Schlafen im Keller verboten.
- Für Eigentümer gilt: Das gelegentliche Schlafen im Keller ist grundsätzlich erlaubt. Richtet man sich jedoch dauerhaft dort unten ein, kann dafür eine Baugenehmigung erforderlich sein.
Grundsätzlich sollte man sich aber auch überlegen, ob ein Schlafzimmer im Keller aufgrund der oft erhöhten Feuchtigkeit gesund ist.